Beitragsordnung

des Post-Ford-Sportverein Düren e.V.
(nachfolgend Verein genannt)

 § 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 § 2 Beschlüsse

 1.  Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2.  Die festgesetzten Beträge werden zum 15. März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

 

§ 3 Beiträge                                                                                                                                                                             

Klasse       Beitrags-Mitgliedsform                                                      Beitragshöhe                                  

 

01              Jugendliche bis 18 Jahre                                                             €  75,--

02              Erwachsene über 18 Jahre                                                          € 270,--

03              Inaktives Mitglied                                                                            50,--

04              Ehrenmitglieder                                                                               frei

05              Paare, Lebensgemeinschaften                                                    € 440,--

06              Familienbeitrag 2 Erwachsene mit Kindern                               € 520,--

07              Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,                         € 120,--

Blinde- und Sehbehinderte, Studenten (18 bis 27 Jahre)                        

08              Gastspieler, Teilnahme am Mannschaftstraining (1x Wo)          75,--

09              Gastspieler nur Medenspiele                                                       € 0,--

10              Fördernde Mitglieder    (ggf. nach eigenem Ermessen               50,--

11              Schnupperjahr                                                                               50 %

12              2. Mitgliedschaft – keine Medenspiele PFSV DN                        70 %

 

1.    Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 05 + 07 müssen beantragt die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

2.    Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 + 07.

3.     Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 08 + 09 Gastspieler/in die nur Medenspiele für unseren Verein durchführen sind beitragsfrei. Gastspieler/in die zusätzlich am Mannschaftstraining teilnehmen möchten (1x wöchentlich) zahlen den ausgewiesenen ermäßigten Beitrag. Voraussetzung der/die Spieler/in ist bei einem anderen Verein Medenspielberechtigt.

4.     Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 12 sind nur für Mitglieder möglich, die für unseren Verein keine Medenspiele durchführen.

5.     Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landes-sportbundes, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom Landessportbund festgelegten Sätze.

6.     Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15.03..eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht

7.     Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.

8.     Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

 § 4 Gebühren 

Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, mit einem Gast bis zu 3 x  auf unserer Anlage gegen eine Gastgebühr von 10,00 € Tennis zu spielen.

Die Platzreservierung erfolgt unter https://pfsv-dueren.courtbooking.de

Jedes Mitglied ist verpflichtet, für die Entrichtung der Gastgebühr Sorge zu tragen.

Die Gastgebühr kann per Überweisung auf das Vereinskonto oder in Bar an die Kassiererin Karin Tollmann entrichtet werden.

Bitte in allen Fällen den Spieltermin mit angeben.

Darüber hinaus ist eine gesonderte Genehmigung durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands oder des Sportwartes erforderlich.

 1)       Für zusätzliche Sportangebote können im laufenden Geschäftsjahr gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

 2)  Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem   Bundesdatengesetz gespeichert.

 § 5 Vereinskonto

 Bank Sparkasse Düren

IBAN DE12 3955 0110 0051 3034 85

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 § 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist in Textform an den Vorstand bis zum 15.11. des Jahres zum Jahresende möglich.

Stand: 30.03.2025

Beitragsordnung PFSV.pdf 229 KB